Seit 2012 ist jeder Reisende (ab der Geburt) dazu verpflichtet ein eigenes Ausweisdokument mit sich zu führen. Dabei ist, in jedem Alter, stets darauf zu achten, dass das Dokument auf aktuellem Stand ist. Die Aktualisierbarkeit spielt also gerade bei Babys eine nicht zu vernachlässigende Rolle.
Hier sind die 3 Möglichkeiten für deutsche Staatsbürger:
Der Kinderreisepass löst den früher verwendeten Kinderausweis ab.
Äußerlich ähnelt er nun einem Reisepass.
Er ist allerdings nicht maschinenlesbar (ohne Daten-Chip) und eignet sich deswegen z.B. nicht für Reisen in die USA.
Vorteile:
Nachteile:
Achtung: Jeder kann nur einen Pass besitzen. Also den Kinderreisepass oder den "echten" Reisepass (siehe unten).
Auch Babys und Kinder können bereits den "normalen" Personalausweis im Kreditkarten-Format erstehen. Dies geschieht aber meist nur auf besonderen Wunsch der Eltern, da der Kinderreisepass den gleichen Zweck erfüllt, aber eben aktualisiert werden kann.
Vorteile:
Nachteile:
Auf besonderen Wunsch der Eltern kann auch der maschinenlesbare Pass nicht erst ab 12 Jahren, sondern bereits ab Geburt für Kinder ausgestellt werden. Dies ist insbesondere für Länder notwendig, die diesen Pass als Einreisevoraussetzung aufführen.
Vorteile:
Nachteile:
Achtung: Jeder kann nur einen Pass besitzen. Also den Kinderreisepass (siehe oben) oder den "echten" Reisepass.